DER DSGVO-WEBSEITEN-CHECK
Ist Deine Webseite in sachen Datenschutz korrekt unterwegs und Abmahnsicher?Datenschutz ist in aller Munde.
Doch was genau bedeutet dies nun für Dich als Webseitenbetreiber? Ob Du mit Deiner Webseite die Regeln der DSGVO einhältst, überprüfe ich zum Festpreis für Dich. Ob es danach weiter geht und wir gemeinsam Deine Webseite fit machen für die DSGVO, entscheidest Du nach meiner Analyse.
Der DSGVO-Webseiten-Check zum Festpreis.
Das bekommst Du bei mir zum Festpreis von
90,-€.
Das ist drin:
- Überprüfung Deiner Webseite auf mögliche öffentliche Sammelpunkte von Benutzerdaten.
- Prüfung der Einbindung durch einen “Cookie-Banner”.
- Untersuchung, welche externen Verbindungen Deine Webseite zu nicht selbst-gehosteten Diensten herstellt.
- Prüfung von korrekter Einbindung von Tracking-Codes. (z.B. von Google Analytics zum Tracken Deiner Besucher)
Danach erhältst Du von mir einen Bericht über den Zustand Deiner Webseite in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung.
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 gültig. Seit diesem Tag müssen sich Webseitenbetreiber an diese neuen Regeln halten. Ansonsten drohen Abmahnungen und Strafen für den Betreiber der Webseite. Wichtig: Es ist immer der Webseitenbetreiber haftbar, nicht derjenige, der die Webseite erstellt hat.
Weitere Infos in diesem Artikel auf Wikipedia zur DSGVO.
Du möchtest ein unverbindliches Angebot von mir oder es sind noch Fragen offen? Nutze jetzt die Kontaktmöglichkeiten hier auf der Webseite, um direkt einen Termin zu vereinbaren oder gehe direkt per Kontaktformular mit mir in den Dialog!
Aktuelle Abmahnwelle bzgl. DSGVO und Google Fonts
Derzeit werden viele Betreiber von Webseiten durch Privatpersonen und Anwaltskanzleien abgemahnt. Im Mittelpunkt dieser Abmahnwelle stehen Google Fonts und viele Betroffene sind verunsichert, zumal mit Abmahnungen regelmäßig hohe Kosten einhergehen, vor allem dann, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
Was hat es mit der aktuellen Abmahnwelle auf sich?
Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts München I vom 20. Januar 2022 (Aktenzeichen: 3 O 17493/20), mit dem es festgestellt hat, dass die Remote-Einbindung von Google Fonts rechtswidrig ist. Infolge dieser Entscheidung nutzen viele Privatleute und “Abmahnkanzleien” dieses Urteil, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen und Unterlassungsansprüche zu formulieren. Zudem sind Abmahnungen für die beteiligten Kanzleien ein lukratives Geschäft, denn je nach Streitwert können sie eine drei- bis vierstellige Gebühr erheben, die der Abgemahnte zu zahlen hat, sofern er die jeweilige Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Viele Betreiber von Webseiten, die bislang nicht abgemahnt wurden, sind deshalb derzeit verunsichert und fürchten, dass ihnen ebenfalls bald unangenehme und teure Post in Form einer Abmahnung ins Haus stehen könnte.
Was sind Google Fonts und warum ist ihre Einbindung rechtlich problematisch?
Google Fonts sind ein Verzeichnis verschiedener Schrifttypen, die Google kostenlos zur Verfügung stellt. Diese Schrifttypen, die auf den Server heruntergeladen werden, über welchen die Webseite betrieben wird, gestalten das Schriftbild des jeweiligen Internet-Auftritts. Beim Besuch der Webseite kommuniziert der Computer mit dem Server und hinterlässt dort seine IP-Adresse und andere personenbezogene Daten.
Doch die Nutzung von Google Fonts allein ist nicht der Grund für die derzeit kursierenden Abmahnungen, sondern deren fehlerhafte Einbindung in die Webseiten.
Rechtlich unkritisch ist es deshalb, wenn Google Fonts auf den Server herunterladen und dort lokal gespeichert werden. Wird eine Webseite von einem Dritten besucht, dann werden die Schrifttypen direkt von dem Server heruntergeladen, auf dem die Daten gespeichert, die zum Betrieb notwendig sind. Eine Verbindung zu den Servern Google wird dabei nicht aufgebaut, sodass an diese auch keine personenbezogenen Daten weitergeleitet werden.
Problematisch ist hingegen die sogenannte Remote-Einbindung, auf die sich auch das Urteil des Landgerichts München I bezieht. Eine Remote-Einbindung von Google Fonts bedeutet, dass die Schrifttypen nicht lokal auf dem eigenen Server gespeichert werden, sondern von den zu Google gehörigen Servern nachgeladen werden. Dabei werden stets personenbezogene Daten eines jeden Besuches der Webseite an die Server von Google weitergeleitet, darunter auch die jeweiligen IP-Adressen.
Rechtlich bedeutet dies, dass die Betreiber der Webseiten keine Kontrolle mehr über die gesammelten Daten und ihre Verwendung haben, sodass die Remote-Einbindung einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt.
Welche Schritte sind für mich als Betreiber einer Webseite nun wichtig?
Um nicht gegen die Bestimmungen zum Datenschutz zu verstoßen und eine kostspielige Abmahnung zu vermeiden, überprüfe, ob die Schrifttypen remote eingebunden ist. Falls dies der Fall ist, solltest Du umgehend eine lokale Einbindung vornehmen oder Google Fonts komplett entfernen.
Solltest Du bereits eine Abmahnung erhalten haben, empfiehlt es sich, diese genau zu überprüfen. Denn teilweise werden die Schadenersatzansprüche derzeit wahllos und willkürlich gestellt. Häufig werden Webseite-Betreiber auf der Grundlage des Urteils des Landgerichts München I abgemahnt, obwohl sie die von Google angebotene Schrifttypensammlung gar nicht verwenden oder sie rechtlich zulässig lokal eingebunden haben.
Meine Unterstützung für Dich
Wenn Du Betreiber einer Webseite bist und unsicher, ob diese den Anforderungen der DSGVO genügt, kann ich dies dahingehend überprüfen.
Im Anschluss an die gründliche Prüfung erhältst Du einen Bericht und gegebenenfalls praktische Hilfe bei einer möglicherweise notwendigen Umgestaltung der Webseite.
Ich berate Dich bei der korrekten Einbindung von Google Fonts und prüfe zudem die datenschutzkonforme Nutzung von Cookies beziehungsweise die rechtssichere Einbindung von Cookie Bannern.
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